Mitgliederversammlung am 28.03.2025
E i n l a d u n g
z u r M i t g l i e d e r v e r s a m m l u n g
am Freitag, den 28. März 2025, 19:00 Uhr
Vereinsheim, Zastrowstraße 14, 24114 Kiel
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
1.1 Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
1.2 Totenehrung
- Tätigkeitsberichte für 2024
2.1 Vorstand
2.2 Leiter der Abteilungen
- Jahresabschluss 2024
3.1 Bericht des Finanzverwalters
3.2 Bericht der Rechnungsprüfer
3.3 Entlastung des Vorstandes
3.4 Wahl einer Rechnungsprüferin bzw. eines Rechnungsprüfers
- Haushaltsvoranschlag für 2025
- Antrag auf Satzungsänderung ( siehe Anlage )
- Antrag auf Vergütung für den Vorsitzenden und Finanzverwalter (siehe Anlage )
- Antrag auf Erhebung einer jährlichen Verwaltungskostenpauschale ( siehe Anlage )
- Satzungsgemäße Wahlen:
8.1 Vorsitzende/r (§ 17 der Satzung für ein Jahr)
8.2 stellv. Vorsitzende/r ( § 17 )
8.3 Finanzverwalter/in ( § 17 für ein Jahr
8.4 1. Beisitzer/in ( § 17 für ein Jahr )
8.5 2. Beisitzer/in ( § 17)
8.6 3. Beisitzer/in ( § 17)
8.7 Bestätigung des/der Jugendwartes/in ( § 22)
- Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
- Sonstiges
Schriftliche Anträge zur Tagesordnung, die bis spätestens 28.02.2025 eingehen, können berücksichtigt werden. Der Jahresabschluss 2024 liegt ab 01.03.2025 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Der Vorstand
Anlage zur Tagesordnung der JHV v. 28.03.2025
Zu Punkt 5:
3 Nr. 4 der Satzung alte Fassung:
- Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann, wenn es die finanzielle Situation des Vereines zulässt, bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
Neue Fassung:
- Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann, wenn es die finanzielle Situation des Vereines zulässt, bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
Den Mitgliedern des Vorstandes kann eine Vergütung gezahlt werden. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung.
Zu Punkt 6:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dem Vorsitzenden und Finanzverwalter eine Vergütung in Form eines Minijobs ( z.Zt. 556,-€ mtl.) zu zahlen.
Zu Punkt 7:
In den letzten Jahren sind die Kosten, die der Verein für Verwaltung, Versicherungs- und Verbandsabgaben zu leisten hat stetig gestiegen. Dem wollen wir Rechnung tragen, indem wir einmal jährlich eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 12 € je Mitglied erheben.